Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeibeauftragtengesetz NRW eingegangen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft NRW hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeibeauftragtengesetz NRW) eingelegt. Sie rügt eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte ihrer Mitglieder und sieht sich auch in ihrer Koalitionsfreiheit betroffen. Weiter macht sie geltend, dass das Gesetz gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoße. Es ermögliche in verfassungswidriger Weise doppelte Ermittlungsakte, indem es dem unabhängigen Polizeibeauftragten gestatte, abgeschlossene Verfahren bzw. selbstständig neben strafrechtlichen Verfahrenshandlungen eigene Ermittlungen aufzunehmen. Außerdem sei die Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten nicht gewährleistet.
Aktenzeichen: VerfGH 84/25.VB-3