70 Jahre Landesverfassung: Sonderheft der NWVBl.
Das Land Nordrhein-Westfalen feiert in diesem Jahr das 70-jährige Bestehen seiner Verfassung. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger der vom Landtag beschlossenen Verfassung am 18. Juni 1950 in einem Volksentscheid mehrheitlich zugestimmt hatten, trat sie am 11. Juli 1950 in Kraft. Die Landesverfassung ist die Grundlage für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Nordrhein-Westfalen. Die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist es, über ihre Einhaltung zu wachen. War er ursprünglich als Staatsgerichtshof konzipiert, hat er sich mit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde im Jahr 2019 zu einem Bürgergericht gewandelt, bei dem jeder seine durch die Landesverfassung garantierten Rechte gegenüber dem Land durchsetzen kann.
Das Jubiläum "70 Jahre Landesverfassung" gibt Anlass, die Bedeutung der Landesverfassung als staatliche Grundordnung unseres Landes stärker in das Bewusstsein zu rücken.
Der Boorberg Verlag hat aus diesem Grund ein Sonderheft der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter mit dem Titel "70 Jahre Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht.
Aus dem Inhalt des Sonderhefts: Nach einleitenden Grußworten des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, André Kuper, und der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Ricarda Brandts, widmet sich Prof. Dr. Fabian Wittreck der Entstehungsgeschichte der Landesverfassung und ihrer Fortentwicklung mit seiner Abhandlung "Preußen im Westen" – Vom Verfassungsobjekt zum heimlichen Nachfolgestaat". Mit ihrem Beitrag "Die Individualverfassungsbeschwerde in Nordrhein-Westfalen" unternimmt Dr. Ricarda Brandts eine erste Bestandsaufnahme zu dem neuen Rechtsinstitut aus der Perspektive des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Andreas Heusch, beleuchtet in seinem Aufsatz "Über das Verhältnis der drei Gewalten" den Grundsatz der Gewaltenteilung als tragendes Konstruktionsprinzip unserer staatlichen Ordnung, vor allem auch mit Blick auf seine konkrete Ausformung in der Landesverfassung. "Im Schatten der großen Schwester" – so hat Justizminister a. D. Thomas Kutschaty, MdL, seinen Beitrag zum Sonderheft überschrieben, mit dem er skizziert, wie die Grundrechte der – vom Grundgesetz gleichsam überschatteten – Landesverfassung eine "Renaissance" erleben könnten. Unter dem Titel "70 Jahre Landesverfassung Nordrhein-Westfalen: Landesgrundrechte in Zeiten der Krise" würdigt Rechtsanwalt Dr. Jörg Geerlings, MdL, den Grundrechtsschutz durch die Landesverfassung, der durch die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde an Durchschlagskraft gewonnen habe.
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