Besuch im Verfassungsgerichtshof
Die mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen des Verfassungsgerichtshofs sind öffentlich. An ihnen kann jeder grundsätzlich ohne Voranmeldung teilnehmen.
Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, den Verfassungsgerichtshof - nach vorheriger Anmeldung - zu besuchen und sich über die nordrhein-westfälische Landesverfassung sowie die Aufgaben und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs zu informieren.
Sie sind auch herzlich eingeladen, die Ausstellung GRUNDRECHTE - MEHR ALS NUR WORTE zu besichtigen.
Verfassungsgerichtshof
für das Land Nordrhein-Westfalen
Königsstraße 51-53
Eingang Picassoplatz
48143 Münster
Telefon: 0251-131319-0
Fax: 0251-131319-30
E-Mail: verwaltung@verfgh.nrw.de