Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis aus Anlass der Corona-Pandemie:
Der Publikumsverkehr und der Zugang zu dem Gerichtsgebäude werden auf das unabdingbar Notwendige beschränkt.
Auf persönliche Vorsprachen sollte verzichtet werden.
Die üblichen Geschäftszeiten sind montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle
Sofern es nicht möglich ist, in dringenden Fällen Rechtsschutzgesuche innerhalb der Geschäftszeiten einzureichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Kündigen Sie bitte Ihre Eingabe telefonisch (0251-131319-0) zu den üblichen Geschäftszeiten an.
Lassen Sie sich bitte möglichst mit der Serviceeinheit des Verfassungsgerichtshofs verbinden und geben dabei auch den Übertragungsweg (Telefax, EGVPu. ä.) bekannt.