Verfassungsgerichtshof verhandelt über drei Kommunale Verfassungsbeschwerden wegen der Gemeindefinanzierungsgesetze 2022, 2023 und 2024
Am Dienstag, den 28. Oktober 2025, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen über drei kommunale Verfassungsbeschwerden der Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal wegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 3 der Gemeindefinanzierungsgesetze 2022, 2023 und 2024. Die Verhandlung wird im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster) stattfinden.
Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, die angegriffenen Regelungen, die die Ermittlung der Steuerkraftmesszahl für die Gemeinden normieren, verletzten sie in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung, indem im Rahmen der Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen hinsichtlich der Gewerbesteuer und Grundsteuer B eine Differenzierung bei den anzuwendenden fiktiven Hebesätzen nach der Rechtsstellung der Gemeinde als kreisfrei oder kreisangehörig vorgenommen wird. Dies führe bei den Beschwerdeführerinnen zu einer unzutreffend erhöhten Steuerkraftmesszahl und damit unter anderem zu verminderten Schlüsselzuweisungen.
Die Landesregierung tritt der Verfassungsbeschwerde insbesondere mit der Begründung entgegen, die Differenzierung sei sachlich gerechtfertigt, da sie finanzwissenschaftlich vertretbar und durch eine empirische Evidenz belegt sei.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 28. Oktober 2025 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 8. Oktober 2025, 12:00 Uhr, bis zum 21. Oktober 2025, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs per E-Mail (pressestelle@verfgh.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 115/22, 101/23 und 133/24