Verfassungsgerichtshof verhandelt über Organstreitverfahren wegen Kreditaufnahmen zugunsten des Sondervermögens ″NRW Rettungsschirm″
Am Dienstag, den 24. Juni 2025, 10:00 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen über ein Organstreitverfahren der NRW‑Landtagsfraktionen der SPD und FDP gegen das Ministerium der Finanzen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wegen Kreditaufnahmen während der Corona-Pandemie zugunsten des Sondervermögens ″NRW‑Rettungsschirm″. Die Verhandlung wird im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster) stattfinden.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschloss am 24. März 2020 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirmgesetz). Dafür nahm das Ministerium der Finanzen zuletzt am 12. und 20. Oktober sowie am 8. und 9. November 2022 vier Kredite in Höhe von insgesamt 4,15 Mrd. Euro am Kapitalmarkt auf. Zum 31. Dezember 2022 wurde die maßnahmenbezogene Bewirtschaftung des NRW-Rettungsschirms beendet. Der vorhandene Bestand wird seitdem ausschließlich für Zins und Tilgung der aufgenommenen Kredite verwendet.
Die Antragstellerinnen haben am 5. April 2023 das Organstreitverfahren eingeleitet. Sie machen geltend, das Ministerium der Finanzen und die Landesregierung hätten das Budgetrecht des Landtags durch die vier Kreditaufnahmen im Oktober und November 2022 verletzt. Die Kreditaufnahmen seien nicht notwendig gewesen. Der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Bestand des NRW-Rettungsschirms hätte ausgereicht, um die noch zu finanzierenden Ausgaben für die Pandemiebewältigung zu decken. Es dränge sich auf, dass die Kreditaufnahmen in Wirklichkeit zur allgemeinen Verbesserung des Haushalts für das Jahr 2023 geplant gewesen seien.
Die Antragsgegner treten dem Antrag insbesondere mit der Begründung entgegen, dass die Aufnahme der vier Kredite von der haushaltsgesetzlichen Ermächtigung gedeckt sei. Es sei dringend geboten gewesen, eine ausreichende Liquiditätsversorgung für möglicherweise zur Gesundheitsversorgung erforderlich werdende Stützungs- und Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 24. Juni 2025 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bis zum 17. Juni 2025, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs per E-Mail (pressestelle@verfgh.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 32/23