Wiederwahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs
Der Landtag hat heute Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Dr. Andreas Heusch, Dr. Claudio Nedden-Boeger und Prof. Dr. Joachim Wieland zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs wiedergewählt.
Zu ihren persönlichen Stellvertretern hat der Landtag Prof. Dr. Christian Hillgruber (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Prof. Dr. Klaus-Ferdinand Gärditz (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Prof. Dr. Christoph Gusy (Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Gereon Wolters (Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum) gewählt.
Prof. Dr. Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln, und Prof. Dr. Wieland, der einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer inne hat, gehören dem Verfassungsgerichtshof als Wahlmitglieder schon seit 2006 an, Richter am Bundesgerichtshof Dr. Nedden-Boeger seit 2012. Dr. Heusch, Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, war ab 2012 zunächst stellvertretendes Wahlmitglied. Seit 2014 ist er ordentliches Wahlmitglied des Verfassungsgerichtshofs.
Nach einer zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Neuregelung in der Landesverfassung werden alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter vom Landtag auf die Dauer von zehn Jahren gewählt. Zuvor setzte sich das Gericht zusammen aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, den beiden lebensältesten Präsidentinnen bzw. Präsidenten der Oberlandesgerichte des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die am 30. Juni 2017 im Amt waren, wird durch die Neuregelung nicht berührt. Solche Mitglieder können wiedergewählt werden, während sonst eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Von dieser Möglichkeit hat der Landtag heute Gebrauch gemacht.
Einzelheiten zu den Biografien der wiedergewählten ordentlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs finden sie hier.