Rechtsgrundlagen
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV NRW) vom 28. Juni 1950 (GV. NRW. S. 127), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 644)
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Grundlage für die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs. Aus ihr ergeben sich die Zusammensetzung und die wesentlichen Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs; sie bildet den Prüfungsmaßstab für seine Entscheidungen.
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Verfassungsgerichtshofgesetz – VerfGHG NRW –) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. S. 231)
Das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen regelt ergänzende Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs, das gerichtliche Verfahren im Allgemeinen und die Besonderheiten für die verschiedenen Verfahrensarten.
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Oktober 2022 (GV. NRW. S. 956, ber. S. 992)
In seiner Geschäftsordnung hat der Verfassungsgerichtshof ergänzende Regelungen unter anderem zur Funktionsverteilung innerhalb des Verfassungsgerichtshofs und zum internen Verfahrensgang getroffen.
- Bekanntmachung der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs 2022
- Berichtigung der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs vom 18. November 2022
Aktenordnung des Verfassungsgerichtshofs
Die Aktenordnung enthält Bestimmungen zur Führung der Akten in Rechts- und Verwaltungssachen und ergänzt die Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs.
Geschäftsverteilung des Verfassungsgerichtshofs für das Geschäftsjahr 2024
Die Geschäftsverteilung regelt die Kammerbesetzung nach § 59 Abs. 1 Satz 2 VerfGHG und die Berichterstattung bei Individualverfassungsbeschwerden.