Entscheidungsanforderung
In der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank NRWE stehen Ihnen zahlreiche Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, darunter auch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, im Volltext zur Verfügung.
Daneben können Sie die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs im Entscheidungsarchiv ansehen und gegebenenfalls ausdrucken.
Anonymisierte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Entscheidungsarchiv nicht zu finden ist und auch noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht worden ist, können Sie die Einstellung in die Datenbank direkt bei der Verfahrenspflegestelle NRWE - per E-Mail unter Angabe des erkennenden Gerichts, Aktenzeichens und des Entscheidungsdatums - beantragen.
Sollten Sie gleichwohl eine unmittelbare Entscheidungsübersendung per E-Mail, per Telefax oder per Post wünschen, senden Sie uns Ihren Antrag unter Angabe des Aktenzeichens möglichst per E-Mail zu. Schriftliche Anfragen richten Sie per Post oder Telefax 0251 131319-30 an die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag unbedingt an, dass die Entscheidung unabhängig von der Einstellung in NRWE an Sie übersandt werden soll. Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabschriften entsteht grundsätzlich eine Gebühr von 12,50 € je Entscheidung (Nr. 4 der Anlage 2 zu § 124 JustG NRW, § 126 JustG NRW).