E-Mail-Hinweis
1. Schriftverkehr in Rechtssachen
In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Sie müssen daher davon ausgehen, dass eine Eingabe per E-Mail rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr).
Hier erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
2. Schriftverkehr mit der Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs
Sämtlicher Schriftverkehr mit der Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs außerhalb von Rechtssachen kann elektronisch erfolgen. Die E-Mail-Adresse lautet: verwaltung@verfgh.nrw.de .
Der Übermittlungsweg per E-Mail kann grundsätzlich auch dann genutzt werden, wenn eine Rechtsvorschrift für die Kommunikation die Schriftform anordnet. In diesem Fall muss das elektronische Dokument aber mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein (vgl. § 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 VwVfG NRW). Nicht zulässig ist, die Signierung mit einem Pseudonym zu versehen, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht (siehe § 3a Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW).
Für den Schriftverkehr mit der Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs werden die Formatstandards und die für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten technischen Formate wie folgt bekannt gegeben:
Format | Version / Einschränkungen | Erstellung durch Programm (Beispiel) | Gültigkeit |
Microsoft Word |
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Microsoft Word | bis auf weiteres |
Adobe PDF (Portable Document Format |
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Adobe-Acrobat-Writer; Free-PDF | bis auf weiteres |
JPG |
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Adobe Photoshop | bis auf weiteres |
TIFF |
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Adobe Photoshop | bis auf weiteres |
Unicode |
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bis auf weiteres | |
ASCII (American Standard Code for Information Interchange) |
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Notepad | bis auf weiteres |