Verkündungstermin am 30. Juni 2026 in zwei Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen im "PUA V – Terroranschlag vom 23. August 2024"
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat in zwei Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen im "PUA V – Terroranschlag vom 23. August 2024" Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Dienstag, 30. Juni 2026, 11:30 Uhr, anberaumt. Der Termin wird im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts NRW (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster) stattfinden.
Einzelheiten zum Gegenstand der Verfahren können der Pressemitteilung vom 17. April 2026 entnommen werden.
Für interessierte Bürger, die an dem Verkündungstermin teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platz-angebots nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bis zum 23. Juni 2026, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs per E-Mail (pressestelle@verfgh.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäck-kontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 6/25 und 60/25