Verfassungsgerichtshof verhandelt in zwei Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen im "PUA V – Terroranschlag vom 23. August 2024"
Am Dienstag, den 2. Juni 2026, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen über die beiden Organstreitverfahren, die vier Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V der 18. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen ("PUA V – Terroranschlag vom 23. August 2024") gegen den PUA V eingeleitet haben (vgl. Pressemitteilungen vom 31. Januar 2025 und vom 19. September 2025).
Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass der PUA V dadurch gegen den die Beweiserhebung durch Parlamentarische Untersuchungsausschüsse regelnden Art. 41 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung verstoßen habe, dass er mehrere Beweisanträge in den nichtöffentlichen Sitzungen vom 14. November 2024, vom 9. Dezember 2024 und vom 16. Juni 2025 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen als unzulässig abgelehnt habe.
Der Antragsgegner hält die Anträge unter anderem mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits für unzulässig. Im Übrigen sei die Ausschussmehrheit auch in der Sache berechtigt gewesen, die in der beantragten Form unzulässigen Anträge der Ausschussminderheit abzulehnen.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 2. Juni 2026 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bis zum 26. Mai 2026, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs per E-Mail (pressestelle@verfgh.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 6/25 und 60/25