Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Braunkohlenplans Hambach eingestellt
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat das von der Stadt Elsdorf gegen die Änderung des Braunkohlenplans Hambach geführte Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren eingestellt.
Mit ihrer am 30. Dezember 2025 erhobenen Kommunalverfassungsbeschwerde machte die Stadt Elsdorf geltend, die durch den Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 14. Juni 2024 und durch Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2024 genehmigte Änderung des Braunkohlenplans "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach" verletze Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der kommunalen Selbstverwaltung (Pressemitteilung vom 2. Januar 2026).
Nach Hinweis des Verfassungsgerichtshofs, dass vor Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren durchzuführen sei, hat die Stadt Elsdorf am 18. März 2026 ihre Kommunalverfassungsbeschwerde zurückgenommen.
Das Verfahren war daraufhin einzustellen, weil kein öffentliches Interesse an seiner Fortsetzung besteht.