Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Braunkohleplans Hambach eingegangen
Die Stadt Elsdorf hat am 30. Dezember 2025 Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben gegen die durch den Beschluss des Braunkohleausschusses vom 14. Juni 2024 und durch Bescheid vom 19. Dezember 2024 des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigte Änderung des Braunkohlenplans "Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach". Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung der Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der kommunalen Selbstverwaltung.
Aktenzeichen: VerfGH 112/25