Verfassungsgerichtshof verhandelt über Organstreitverfahren wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Am Dienstag, den 8. April 2025, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen über Organstreitverfahren mehrerer politischer Parteien bzw. ihrer nordrhein-westfälischen Landesverbände gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Die Verhandlung wird im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster) stattfinden.
Die Antragsteller sind die Landesverbände der Partei Volt Deutschland, der Piratenpartei, der Parteien BSW und FDP sowie DIE PARTEI. Sie machen geltend, der Landtag habe ihre Rechte auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl dadurch verletzt, dass er das bisher bei Kommunalwahlen angewendete Sitzungsverteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers durch ein neues Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich (sogenanntes "Rock-Verfahren") ersetzt hat.
Der Antragsgegner tritt den Anträgen insbesondere mit der Begründung entgegen, die Neuregelung verhindere zuvor bei Kommunalwahlen regelmäßig aufgetretene überproportionale Rundungsgewinne kleiner Parteien und bewege sich innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums bei der Ausgestaltung des Wahlrechts.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 8. April 2025 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 21. März 2025, 12:00 Uhr, bis zum 1. April 2025, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs per E-Mail (pressestelle@verfgh.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 101/24, 114/24, 118/24, 124/24 und 7/25