Organstreitverfahren und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz eingegangen
Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei im Landtag Nordrhein-Westfalen (FDP) hat am 18. März 2025 ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingeleitet und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.
Sie ist der Auffassung, die vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung der Regelung über die sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG komme einer Änderung der Landesverfassung gleich, ohne dass das Landesparlament daran beteiligt werde. Die drohende Zustimmung der Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat am kommenden Freitag, den 21. März 2025, werde das Recht des Landtags auf Mitwirkung bei der Änderung der Landesverfassung aus Art. 69 der Landesverfassung verletzen und gegen die Verpflichtung der Landesregierung zur Verfassungsorgantreue gegenüber dem Landtag verstoßen.
Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt die Antragstellerin, der Landesregierung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG zuzustimmen.
VerfGH 20/25 (Antrag im Organstreitverfahren)
VerfGH 21/25 (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung)