Organstreitverfahren im Zusammenhang mit dem ″Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention″ eingegangen
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 6. März 2025 ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingeleitet.
Sie begehrt die Feststellung, dass die Landesregierung durch das Unterlassen einer frühzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Landtags Nordrhein-Westfalen über das ″Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention″ sowie einzelne Elemente hieraus gegen ihre Unterrichtungspflicht einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeverpflichtungen zum verdichteten Nachbericht aus Art. 40 Abs. 1 der Landesverfassung (LV) verstoßen und dadurch die Rechte des Landtags verletzt habe.
VerfGH 16/25
Art. 40 Abs. 1 LV lautet: ″Die Landesregierung unterrichtet den Landtag frühzeitig und umfassend über die Vorbereitung von Landesgesetzen, Staatsverträgen, Verwaltungsabkommen und Angelegenheiten der Landesplanung sowie über Angelegenheiten des Bundes und der Europäischen Union, soweit sie an ihnen mitwirkt. Das Nähere regelt eine Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung.″