Organstreitverfahren der Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen beim VerfGH NRW eingegangen
Die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler hat am 30. Dezember 2016 ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet, mit dem sie sich gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen wendet.
Der Landtag hat am 10. Juni 2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) beschlossen. Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in deren Art. 78 Abs. 1 Satz 3 für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5 %-Sperrklausel festgeschrieben wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30. Juni 2016 verkündet worden (GVBl. NRW. S. 442) und am folgenden Tag in Kraft getreten.
Die Antragstellerin sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl aus Art. 21 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Landesverfassung verletzt. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien abgegebenen Wählerstimmen. Stimmen für eine Partei, die an der Sperrklausel scheitere, hätten keinen Erfolgswert, weil dieser Partei kein Sitz zugeteilt werde, obwohl ihr rechnerisch ein Sitz oder mehrere Sitze zustünden. Diese Ungleichbehandlung sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere gebe es keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer „Parteizersplitterung“.
Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –).
Gegen die aktuelle 2,5 %-Sperrklausel sind bereits von NPD, Piratenpartei, der Partei „Volksabstimmung“, der „Sauerländer Bürgerliste“, der Partei DIE LINKE, der PARTEI NRW, ÖDP und Tierschutzpartei sowie der Bürgerbewegung PRO NRW eingeleitete Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig (Aktenzeichen: VerfGH 9/16, 11/16, 13/16, 14/16, 15/16, 16/16, 17/16 und 18/16, Pressemitteilungen vom 4. August, 13. Oktober, 7. Dezember, 14. Dezember, 16. Dezember, 19. Dezember und 20. Dezember 2016).
Aktenzeichen: VerfGH 21/16