Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt über das Nachtragshaushaltsgesetz 2010
Am 15. Februar 2011, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 vom 16. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 665).
Durch dieses Nachtragshaushaltsgesetz wurde das Gesamtvolumen des Haushalts für das Jahr 2010 um etwa 3 Mrd. € auf 56.180.910.300 € erhöht und die Ermächtigung zur Kreditaufnahme von zuvor 6,703 Mrd. € auf 8,535 Mrd € angehoben.
Die Antragsteller – die 80 Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen – rügen u.a., die Regelungen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 verstießen gegen die verfassungsrechtlich verbindliche Kreditobergrenze.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 15. Februar 2011 noch nicht ergehen, sondern voraussichtlich am 15. März 2011 in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Aktenzeichen: VerfGH 20/10