Nachtragshaushalt 2010: Normenkontrollklage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim VerfGH NRW eingegangen
Die Abgeordneten der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion haben am 21. Dezember 2010 beim Verfassungsgerichtshof gegen das am 21. Dezember 2010 verkündete Gesetz über den Nachtragshaushalt 2010 einen Normenkontrollantrag gestellt. Gleichzeitig haben sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt mit dem Ziel, den Vollzug des Nachtragshaushalts einstweilen zu verhindern.
Neben den beiden Antragstellerinnen sind weitere Verfahrensbeteiligte der Landtag Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Der Zeitpunkt einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist noch nicht absehbar.
Aktenzeichen: VerfGH 19/10 (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung)
VerfGH 20/10 (Normenkontrollantrag)