Hinweis für gehbehinderte Personen
Bei mündlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofs im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts ist der Sitzungssaal für gehbehinderte Menschen durch einen Nebeneingang zu erreichen. Dieser befindet sich etwa 30 m links vom Haupteingang des Oberverwaltungsgerichts.
Im Hauptgebäude des Oberverwaltungsgerichts sind die Sitzungssäle barrierefrei zugänglich. Neben dem Sitzungssaal I befindet sich eine behindertengerechte Toilette. Im Übrigen stehen neben einer elektrischen Treppenrampe zwei Aufzüge zur Verfügung.
Bestehen Besonderheiten, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Gerichts erfordern, nehmen Sie bitte rechtzeitig vor dem Termin mit der Zentrale des Oberverwaltungsgerichts (0251/505-0) telefonisch Kontakt auf.