Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen
Die Stadt Herne hat am 25. Juni 2026 Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, geändert durch Art. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Arbeitsschutz vom 10. Juni 2025, erhoben. Sie macht geltend, durch dieses Gesetz seien die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden der kreisfreien Städte und Kreise erheblich geändert worden, insgesamt es sei eine Aufgabentransformation bewirkt worden. Hierdurch sehe sie sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung nach Art. 78 Abs. 1 der Landesverfassung in seiner Ausprägung durch die Konnexitätsbestimmungen des Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung verletzt.
Aktenzeichen: VerfGH 92/26