Verfassungsbeschwerde gegen Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 eingegangen
Die Bundesstadt Bonn, die Städte Bottrop und Dortmund, die Landeshauptstadt Düsseldorf sowie die Städte Köln, Münster, Solingen und Wuppertal haben am 18. Dezember 2024 Verfassungsbeschwerde gegen § 9 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 (GFG 2024) erhoben. Sie behaupten, die angegriffenen Regelungen verletzten sie in ihrem Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung, soweit darin für kreisfreie Städte höhere fiktive Hebesätze festgesetzt sind als für kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Beim Verfassungsgerichtshof sind bereits Verfassungsbeschwerden derselben kreisfreien Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 (VerfGH 115/22) und gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (VerfGH 101/23) anhängig, über die noch nicht entschieden ist.