Verfassungsgerichtshof verhandelt im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle über das Haushaltsgesetz 2023
Am Dienstag, den 10. Dezember 2024, 9:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen über das Haushaltsgesetz 2023. Die Verhandlung wird im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts NRW (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster) stattfinden.
Die Antragsteller sind Mitglieder der NRW-Landtagsfraktionen der SPD und FDP und machen im Wege der abstrakten Normenkontrolle die Verfassungswidrigkeit von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) vom 21. Dezember 2022 geltend. Gegenstand der Vorschrift ist die Kreditermächtigung bzw. Tilgungsregelung zur Finanzierung der Aufgaben des Sondervermögens "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine". Sie sind der Auffassung, dass die Kreditermächtigung mit der Schuldenbremse gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 bzw. Art. 69 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung jeweils i. V. m. Art. 109 Abs. 3 Satz 1 und 5 des Grundgesetzes unvereinbar sei.
Die im Verfahren beteiligte Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der beteiligte Landtag Nordrhein-Westfalen machen insbesondere geltend, dass die Regelungen zur Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen nicht durch den Verfassungsgerichtshof überprüft werden könnten, weil sie nicht Bestandteil der Landesverfassung seien, sondern in Nordrhein-Westfalen in die Landeshaushaltsordnung, einem einfachen Landesgesetz, aufgenommen worden seien.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 10. Dezember 2024 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 8. November 2024, 12:00 Uhr, bis zum 3. Dezember 2024, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs per E-Mail (pressestelle@verfgh.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 34/23