Verfassungsgerichtshof verhandelt im Organstreitverfahren wegen Nichtvorlage von Akten an den "PUA II - Hochwasserkatastrophe"
Am Dienstag, den 20. Februar 2024, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof in Münster in dem gegen die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gerichteten Organstreitverfahren wegen Nichtvorlage von Akten an den "PUA II - Hochwasserkatastrophe".
Drei Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II der 18. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen ("PUA II - Hochwasserkatastrophe") haben am 29. März 2023 ein Organstreitverfahren gegen die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der "PUA II - Hochwasserkatastrophe" soll mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und mögliches Fehlverhalten der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der Hochwasserkatastrophe untersuchen, die sich Mitte Juli 2021 ereignet hatte.
Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass die Antragsgegnerin dadurch gegen Art. 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung verstoßen habe, dass sie dem "PUA II - Hochwasserkatastrophe" einen Teil der auf Grundlage des Beweisbeschlusses Nr. 13 vom 4. November 2022 angeforderten und in ihrem Geschäftsbereich geführten Akten nicht vorgelegt habe.
Weitere Informationen zum Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter wird der Verfassungsgerichtshof Ende Januar 2024 herausgeben.
Aktenzeichen: VerfGH 31/23