Verfassungsbeschwerde gegen Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 eingegangen
Die kreisfreien Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal haben am 16. November 2023 Verfassungsbeschwerde gegen § 9 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 (GFG 2023) erhoben. Sie behaupten, die angegriffenen Regelungen verletzten sie in ihrem Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung, soweit darin für kreisfreie Städte höhere fiktive Hebesätze festgesetzt sind als für kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Beim Verfassungsgerichtshof ist bereits eine Verfassungsbeschwerde derselben kreisfreien Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 anhängig (VerfGH 115/22), über die noch nicht entschieden ist.
Aktenzeichen: VerfGH 101/23