Eilt: Technische Störung bei der Anmeldung zum Verkündungstermin in Sachen Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Aufgrund einer technischen Störung haben Anmeldungen für den Verkündungstermin am 20. Dezember 2019, die in der Zeit bis zum 12. Dezember 2019, 14.15 Uhr, per E-Mail übersandt wurden, den Verfassungsgerichtshof nicht erreicht.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreter, die sich in dem betroffenen Zeitraum angemeldet haben, werden daher gebeten, sich bis zum 18. Dezember 2019, 12.00 Uhr, erneut per E-Mail anzumelden (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Im Übrigen gelten weiterhin die Hinweise aus der Pressemitteilung vom 5. Dezember 2019.
Aktenzeichen: VerfGH 35/19