Normenkontrollverfahren wegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes: Verkündungstermin am 20. Dezember 2019
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in dem Normenkontrollverfahren von 83 Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen gegen die Abschaffung der Stichwahl und die Neuregelung der Einteilung der Wahlbezirke bei den Kommunalwahlen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf
Freitag, 20. Dezember 2019, 10.30 Uhr, Sitzungssaal I,
anberaumt.
Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens können der Pressemitteilung vom 16. Oktober 2019 entnommen werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an dem Verkündungstermin teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 6. Dezember 2019, 12.00 Uhr, bis zum 13. Dezember 2019, 12.00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen ebenfalls reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an dem Verkündungstermin teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie Ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 6. Dezember 2019, 12.00 Uhr, bis zum 13. Dezember 2019, 12.00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.
Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Ablauf der Akkreditierungsfrist. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 35/19