Rechtsausschuss des Landtags tagte im Verfassungsgerichtshof
Der Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, 8. Mai 2019, seine 33. Sitzung als auswärtige Sitzung beim Verfassungsgerichtshof in Münster durchgeführt.
Am Beginn der öffentlichen Sitzung stand ein Gespräch mit den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs. Neben Präsidentin Dr. Ricarda Brandts nahmen daran die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs Margarete Gräfin von Schwerin sowie die Mitglieder Prof. Dr. Andreas Heusch und Dr. Claudio Nedden-Boeger teil.
Präsidentin Dr. Brandts stellte zunächst das Gericht vor und berichtete zur geänderten Struktur seiner Aufgaben. Der Verfassungsgerichtshof sei durch die zum 1. Januar 2019 erst einfachgesetzlich eröffnete und mit Wirkung vom 24. April 2019 nunmehr auch in der Landesverfassung verankerte Individualverfassungsbeschwerde zu einem Bürgergericht geworden. Seit Jahresbeginn habe jeder die Möglichkeit den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um seine durch die Landesverfassung garantierten Rechte gegenüber dem Land durchzusetzen. Dies habe, so Dr. Brandts, nach den ersten Erfahrungen erhebliche Auswirkungen auf die Aufgabenstruktur und damit auch auf die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs. An den Bericht der Präsidentin schloss sich ein Gedankenaustausch mit den Abgeordneten an.
Im weiteren Verlauf der Sitzung behandelte der Rechtsausschuss unter anderem verschiedene Gesetzentwürfe und nahm mehrere Berichte der Landesregierung entgegen.