Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt über das Stärkungspaktgesetz
Am 24. Februar 2015, 10.00 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Verfassungsbeschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick wegen der Behauptung, das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 661 ff.) verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung. Nach diesem Gesetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen zur Verfügung. Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des interkommunalen Gleichbehandlungsgebots durch eine fehlerhafte Verteilung dieser Hilfen in den Jahren 2011 und 2012 auf der Grundlage statistischer Haushaltsdaten der Kommunen, die sich als fehlerhaft erwiesen haben. Nach der Überprüfung und Korrektur der Daten hat der Gesetzgeber die Mittelverteilung für die Zeit ab 2013 in einem Änderungsgesetz angepasst.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 24. Februar 2015 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Aktenzeichen: VerfGH 24/12