Organstreitverfahren des Landesrechnungshofs gegen den Finanzminister, den Innenminister und die Landesregierung wegen Informationsansprüchen betreffend die NRW.BANK
Am 15. November 2011, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über ein Organstreitverfahren des Landesrechnungshofs gegen den Finanzminister, den Innenminister und die Landesregierung wegen Informationsansprüchen betreffend die NRW.BANK.
Mit Blick auf etwaige Finanzrisiken für das Land beabsichtigte der Landesrechnungshof eine Prüfung der Finanzaktivitäten der NRW.BANK. Die NRW.BANK lehnte die Beantwortung der vom Rechnungshof an sie gerichteten Fragen ab. Daraufhin wandte sich der Rechnungshof mit der Bitte um entsprechende Auskünfte und Unterlagen betreffend die NRW.BANK zunächst an den Finanzminister, später auch an den Innenminister und die Landesregierung. Dabei wies er darauf hin, dass es ihm um die Ausübung von Aufsichts- und Steuerungspflichten durch Mitglieder der Landesregierung gegenüber der NRW.BANK gehe.
Finanzminister und Innenminister verweigerten die Auskunfterteilung mit der Begründung, nur das Fördergeschäft der NRW.BANK unterliege nach dem Gesetz über die NRW.BANK und nach der Landeshaushaltsordnung der Rechnungsprüfung. Im Übrigen sei die NRW.BANK von der Prüfung freigestellt. Soweit die Freistellung reiche, bestehe auch kein indirektes Prüfungsrecht des Rechnungshofs bei Mitgliedern der Landesregierung.
Der Landesrechnungshof rügt eine Verletzung seines in der Verfassung verankerten Prüfungsrechts.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 15. November 2011 noch nicht ergehen, sondern in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
VerfGH 11/10