Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetz 2008
Am 22. Juni 2011, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Verfassungsbeschwerden des Kreises Recklinghausen und der ihm angehörenden Städte Marl, Dorsten, Castrop-Rauxel, Gladbeck, Herten, Haltern am See, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2008.
Die Beschwerdeführer machen im Wesentlichen geltend, der im GFG 2008 geregelte Finanzausgleich reiche nicht aus, um die Kosten für kommunale Pflicht- und Selbstverwaltungsaufgaben zu decken. Die Beschwerdeführer seien strukturell unterfinanziert. Der Gesetzgeber habe es versäumt, den konkreten kommunalen Finanzbedarf zu ermitteln und den Finanzausgleich entsprechend anzupassen. Dies gelte vor allem für den Bereich der seit Jahren angestiegenen Kosten für Soziallasten.
Die Beschwerdeführer beanstanden ferner eine Benachteiligung finanzschwacher Kreise, deren Gemeinden hohe Sonderbedarfe aufwiesen. Hier müssten die Gemeinden einen hohen Anteil der ihnen gewährten Mittel über die Kreisumlage wieder an die Kreise abführen. Zugleich reduzierten sich bei hohen Zuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden die dem Kreis gewährten Schlüsselzuweisungen. Neben den Beschwerdeführern ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Verfahren beteiligt.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 22. Juni 2011 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
− VerfGH 32/08 −