Verfassungsbeschwerden gegen Kommunalisierung der Umwelt- und Versorgungsverwaltung
Am 9. Februar 2010, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über kommunale Verfassungsbeschwerden von 19 Städten (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal – VerfGH 19/08 –) und zwei Kreisen (Düren, Wesel – VerfGH 28/08 –) gegen die Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts. Gleichzeitig wird über Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung verhandelt, die zwei Kreise (Düren, Recklinghausen – VerfGH 28/08 –), 21 Städte (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal – VerfGH 21/08 –) und beide Landschaftsverbände (Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe – VerfGH 29/08 –) erhoben haben.
Die Beschwerdeführer wenden sich nicht gegen die jeweiligen Aufgabenübertragungen als solche. Sie sehen sich in erster Linie in ihrer Finanzhoheit verletzt, weil sie die mit der neuen Aufgabenverteilung verbundene Kostenzuweisung für unzureichend halten. Städte und Landschaftsverbände machen ergänzend Verletzungen in ihrer Personal- und Organisationshoheit durch die Bestimmungen zur Überleitung von Beamten auf die neuen Aufgabenträger geltend. Schließlich rügen die Beschwerdeführer in den die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung betreffenden Verfahren, die kommunalen Spitzenverbände hätten im Gesetzgebungsverfahren nicht hinreichend mitwirken können.
Neben den Antragstellern sind weitere Verfahrensbeteiligte jeweils der Landtag Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 9. Februar 2010 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
– VerfGH 19/08, 21/08, 28/08 und 29/08 –