Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Sachen 5%-Sperrklausel am 6. Juli 1999
Der Verfassungsgerichtshof NRW wird - wie angekündigt - am 6. Juli 1999 seine Entscheidung in den Organstreitverfahren der ödp und PDS betreffend die 5%-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht verkünden. Durch einen den Beteiligten heute übermittelten Beschluß hat der Verfassungsgerichtshof den in einem nachgereichten Schriftsatz gestellten Antrag des Landtags abgelehnt, den Verkündungstermin aufzuheben und dem Landtag Gelegenheit zu weiteren Darlegungen zu geben. Zur Begründung hat er ausgeführt: Es liege kein Grund vor, die am 15. Juni 1999 geschlossene mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wiederzueröffnen; der nachgereichte Schriftsatz des Landtags zeige keine neuen entscheidungserheblichen Umstände auf.